Möglichkeiten
Die Möglichkeiten einer Bestattungsvorsorge
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie einerseits fest, welche Art der Bestattung Sie sich später einmal wünschen. Auch Details wie den Kreis der Menschen, die benachrichtigt werden sollen, den Ablauf einer Trauerfeier oder die spätere Grabpflege können Sie in diesem Vertrag bestimmen.
Der zweite Aspekt der Bestattungsvorsorge betrifft die finanzielle Absicherung Ihrer letzten Wünsche. Eigens hierfür wurde die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gegründet, die sicherstellt, dass die von Ihnen hierfür zurückgelegten Gelder – entweder in Form einer Einmalzahlung oder in Teilbeträgen auf ein Treuhandkonto – sicher vor dem Zugriff Dritter sind, auch vor dem Sozialamt. Schon während der Planung sind alle Kosten stets transparent und für Sie steuerbar. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, einen im Voraus festgelegten Betrag (monatlich, jährlich oder auch als Einmalbetrag) in eine sogenannte Sterbegeldversicherung einzuzahlen. Auch eine eventuell bereits bestehende Versicherung lässt sich einbinden.
Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen und beraten Sie kompetent, unverbindlich und natürlich kostenlos über Ihre Möglichkeiten. Wenn Sie es wünschen, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
Weitere Informationen zur finanziellen Absicherung durch ein Treuhandkonto finden Sie auch hier: www.bestatter.de/Vorsorge
Sozialamt rät zum Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags
Nur zweckgebundene Gelder eines Treuhandkontos oder einer Sterbegeldversicherung sind vor dem Zugriff des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit geschützt.
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Aus diesen massiv steigenden Zahlen resultiert auch, dass beim Versterben dieser Menschen keine finanziellen Mittel zur Beauftragung einer Bestattung vorhanden sind und damit auch der letzte Weg durch das Sozialamt und die öffentliche Hand finanziert werden muss. Die mit viel Liebe und über ein langes Berufsleben erarbeitete Immobilie wurde bereits vorher längst für die Bezahlung einer notwendigen Heimunterbringung aufgezehrt.
Umso wichtiger ist es, bereits ab der Lebensmitte für die dereinstige Bestattung Vorsorge zu treffen und sich nicht auf die Haltung zurückzuziehen, dass diese Aufgabe den Kindern obliege.
Zur Sicherstellung der eigenen dereinstigen Bestattung oder der eines Angehörigen (z. B. Eltern, Großeltern oder Ehepartner) und zur Sicherung des dafür notwendigen Vorsorgebetrages kann über unser Unternehmen ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen werden, bei dem der voraussichtlich benötigte Betrag zur Begleichung der Bestattungskosten in einem zweiten Schritt durch ein Treuhandkonto bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand oder durch eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen abgesichert wird. Sowohl bei der Treuhand als auch bei der Versicherung wird Ihr Guthaben mündelsicher und verzinslich angelegt. Ihre Einlage bleibt somit vor Wertverlust bewahrt. Da dieses Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten ist der Zugang zum Kapital verwehrt.
Im Falle des Todes werden die Bestattungskosten nach Vorlage der Sterbeurkunde aus diesem zweckgebundenen Vermögen beglichen. Etwaige verbleibende Gelder werden den Erben ausbezahlt.
Bei einer angemessenen Bestattungsvorsorge erkennen die Kommunen und Landkreise in ganz Deutschland relativ unterschiedliche Beträge an, die zusätzlich zu dem Betrag des sogenannten Schonvermögens von 5.000 € für Alleinstehende (Ehepaare zusammen 10.000 €) hinaus für eine verbindlich vereinbarte Bestattungsvorsorge statthaft sind. Anerkannt werden Beträge bis zu 10.000 €, im Rheinisch-Bergischen Kreis werden etwa 6.000 € als angemessen anerkannt. Bei höheren Vorsorgen wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt, die vor allem die persönlichen Wünsche des Vorsorgenden berücksichtigt und nach dem Umfang der durchzuführenden Bestattung fragt.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.